Die Brauchtumsfeuerverordnung des Landes Steiermark bzw. das Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz definiert wie und wann derartige Feuer entzündet werden dürfen und an wen diese zu melden sind.
siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/

Die Abhaltung eines Brauchtumfeuers ist bei der Gemeinde Proleb zu melden!
Näheres finden sie dazu auf der Gemeindehomepage: https://www.proleb.net/

Berichterstellung: Friedrich Scheer